Ihre Investition in die Zukunft Ihres Kindes

Kosten für eine Lerntherapie sind eine wichtige Überlegung. 

Sie investieren jedoch nicht nur in die Therapie, sondern in die langfristige Entwicklung und das Wohlbefinden Ihres Kindes. Gerade im Grundschulalter ist es entwicklungsbedingt der beste Zeitpunkt, Ihrem Kind zu helfen – Chancen, die einmal ausgelassen wurden, kommen in der Entwicklung des Kindes oftmals nicht mehr zurück.

Finanzierung und Kostenübernahme

  • Die Kosten für eine Lerntherapie werden in der Regel von den Eltern privat und als Selbstzahler getragen.

  • In bestimmten Fällen kann jedoch beim zuständigen Jugendamt eine Unterstützung nach § 35a SGB VIII beantragt werden. Voraussetzung ist ein kinder- und jugendpsychiatrischer Befund, der bescheinigt, dass das Kind aufgrund einer Lernstörung von einer seelischen Behinderung bedroht ist. In diesem Fall ist eine anteilige oder vollständige Kostenübernahme möglich. (die konkreten Vorraussetzungen dafür finden Sie hier) Diese Entscheidung liegt jedoch im Ermessen des Jugendamtes und ist häufig mit einem längeren Antragsverfahren sowie der Offenlegung persönlicher Familiendaten verbunden. Viele Familien entscheiden sich deshalb bewusst für eine private Finanzierung.

  • Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich. Lerntherapie gilt trotz medizinischer Diagnosefähigkeit von Lernstörungen (ICD-10) nicht als verordnungsfähiges Heilmittel und gehört daher nicht zum Leistungskatalog der Krankenkassen.

Kosten

Ich lege Wert auf Transparenz.

Im kostenfreien Erstgespräch bespreche ich mit Ihnen gerne alle Details und erstelle für Sie einen Kostenvoranschlag .

Lernförderung bzw. integrative Lerntherapie führe ich in Einzelterminen durch. In entspannter und persönlicher Atmosphäre ist so die bestmögliche und individuelle Betreuung und Förderung gewährleistet.

Bitte beachten Sie, dass es sich - wie oben beschrieben - um eine private Abrechnung handelt und die Kosten in der Regel von den Jugendämtern und den Krankenkassen nicht übernommen werden.

Vertrag

- Bei LERNHELDEN.DE kann ein Vertrag monatlich gekündigt werden.

-Termine, die auf Feiertage fallen, werden nachgeholt.

-Schulferien sind vertraglich ausgeschlossen. Lernförderung/Lerntherapie findet dann nicht statt. Ausnahmeregelungen sind jedoch bei höherem Förderbedarf möglich.

-Das Ende einer Therapie wird vertraglich nicht festgesetzt. Sie endet typischerweise, wenn die festgelegten Förderziele erreicht sind und das Kind Anschluss an die Klasse gefunden hat.

Stundenausfall

Können Sie bzw. Ihr Kind vereinbarte Diagnose-, Therapie-, Förder- oder Gesprächstermine nicht wahrnehmen, so sind diese bis spätestens 24 Stunden vorher telefonisch abzusagen. Ausgefallene Termine werden, falls möglich, an einem anderen Tag oder in den Ferien nachgeholt.

Können Sie mich telefonisch nicht erreichen, so sprechen Sie bitte auf das Band (AB) unter Angabe des Namens Ihres Kindes, sowie Datum und Uhrzeit des abzumeldenden Termines.

Kurzfristigere Absagen werden mit dem vollen Stundensatz in Rechnung gestellt.

Investieren Sie in Ihr Kind

Ihr Kind hat mit Versagensängsten und Lernproblemen zu kämpfen?  Eine frühzeitige und gezielte Lerntherapie kann Ihrem Kind helfen, diese Hürden zu überwinden und sein volles Potenzial zu entfalten. Eine Entscheidung für eine Lerntherapie ist eine Investition, die sich langfristig auszahlt.